Erklärungen
zu Tüv Gutachten ABE usw.
Tüv
Gutachten (Teilegutachten)
Das Tüv Gutachten gibt
Auskunft über die
Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei
bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau eines Teiles.
Im Gutachten sind die
Anbauvorschriften sowie Bedingungen und
Einschränkungen enthalten.
Nach Anbau ist eine
Änderungsabnahme
durchzuführen.
Ein
TÜV - Gutachten ist
erforderlich, wenn folgende Änderungen vorgenommen werden:
a)
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird geändert,
b)
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
c)
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Teilegenehmigung
ABG Amtliche
Bauartgenehmigung
Bei der
ABG ist eine Eintragung in die
Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Die ABG
muss mit sich geführt und bei verlangen
vorgezeigt werden.
ABE Allgemeine Betriebserlaubnis
Bei der ABE
ist eine Eintragung in die
Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Die ABG
muss mit sich geführt und bei verlangen
vorgezeigt werden.
Prüfzeichen
Fahrzeugteile die ein
Prüfzeichen tragen sind vom Tüv
abgenommen und benötigen keine Eintragung. (z.B. e11),
Für Europa gilt:
ein kleines e in einem Kreis
oder ein großes E in einem Rechteck,
jeweils mit einer Ziffer dahinter, die für das Land steht, in dem
die Genehmigung ausgestellt wurde,
bei Einzelgenehmigungen ein TP mit
Nummer, wobei TP für Technische Prüfstelle steht
Folgende Varianten werden
noch verwendet
- EG-Typgenehmigung
- EWG-Betriebserlaubnis
- ECE-Genehmigung
- EWG-Bauartgenehmigung
Eintragungen
1.
Änderungsabnahme nach § 19 StVZO
Eine Änderungsbnahme
wird von einem Prüfingenieur oder
einer Überwachungsorganisation (Dekra, TÜV, GTÜ, usw.)
ausgeführt.
Nach erfolgreicher
Begutachtung bekommt man eine Bescheinigung die den
Umbau bestätigt und genehmigt.
Die Eintragung in die
Fahrzeugpapiere ist erst beim nächsten
Besuch der KFZ Zulassungsstelle vorgeschrieben.
2.
Einzeleintragung (Einzelabnahme)
nach § 19 in Verbindung mit § 21
StVZO
Bei der Einzeleintragung
wird die technische Änderung begutachtet
und durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (einer
technischen Prüfstelle) bestätigt.
Diese Einzelabnahmen werden
nur vom Tüv vorgenommen.
Eine Einzelabnahme kostet
meist mehr als eine Änderungsabnahme da
in der Regel umfangreichere Tests vorgenommen werden.
Nach erfolgreicher
Begutachtung bekommt man eine Bescheinigung die den
Umbau bestätigt und genehmigt.
Alle Angaben
ohne Gewähr